Ablauf und Kosten
Wie läuft eine Psychotherapie ab? Wer übernimmt die Kosten?
Allgemeiner Ablauf
Zu Beginn wird telefonisch kurz der Anlass für die Psychotherapie gemeinsam reflektiert und anschließend ein Termin für ein Erstgespräch vereinbart. Bitte beachten Sie, dass es bei der Planung des Erstgesprächs phasenweise wegen hohem Aufkommens von Therapieanfragen auch zu Wartezeiten von einigen Monaten kommen kann.
In den ersten Sitzungen wird der Fokus auf eine ausführliche Diagnostik gelegt, in der am Ende gemeinsam mit der Patientin oder dem Patienten ein individualisierter Behandlungsplan ausgearbeitet wird. Entschieden sich Patient/in und Therapeut/in für eine Behandlung, kann die Therapie anschließend erfolgen.
Die Psychotherapie erfolgt als Einzeltherapie. Dabei entscheidet der oder die Patient/in, ob er oder sie auch Angehörige in die Behandlung mit einbinden möchte. Die Sitzungen erfolgen 1-mal pro Woche à 50 Minuten. Einige psychische Störungen (z. B. Angst- oder Zwangsstörungen, Traumatisierungen) können auch Doppelsitzungen erfordern.
Gegen Ende der Therapie sollen die Sitzungen nur noch in längeren zeitlichen Abständen (meist von mehreren Wochen) durchgeführt werden. Hierzu soll die Fähigkeit zum Selbstmanagement im Alltag trainiert werden.
Besonderheiten in der Therapie bei Jugendlichen: Jugendliche Patienten/innen können ab dem vollendeten 15. Lebensjahr eine Behandlung ohne Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter beginnen, sofern sie über die erforderliche Einsichtsfähigkeit verfügen, welche der/die Therapeut/in beurteilt. In der Behandlung mit Jugendlichen finden neben den regulären Einzelsitzungen mit dem/der jugendlichen Patienten/in ca. alle 4 Wochen eine Bezugspersonensitzung mit den Eltern bzw. Sorgeberechtigten statt.
Kosten der Psychotherapie
Erfahrungsgemäß werden die Kosten der Psychotherapie von allen gesetzlichen (GKV) und privaten (PKV) Krankenversicherungen sowie der Beihilfe übernommen. Die Behandlung kann auch in Rahmen einer Selbstbezahlung durchgeführt werden, z. B. wenn sich der oder die Patient/in entscheidet, die Kosten lieber persönlich tragen zu wollen.
Unsere Praxis ist ebenso Teil des FacharztProgramms der AOK-BaWue. Möchten Versicherte der AOK-BaWue von den zusätzlichen Leistungen des Versorgungsvertrags profitieren, so ist eine Teilnahme am AOK-HausarztProgramm Voraussetzung.
Die Behandlungskosten bei PKV, Beihilfe oder Selbstbezahlung richten sich stets nach der sog. Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP). Für nähere Details gibt die Website der Bundespsychotherapeutenkammer eine Auflistung aller relevanten Ziffern der GOP. Auf der letzten Seite der Auflistung finden Sie zur Orientierung die GOP-Ziffer 870, welche den Kostenbetrag für eine 50-minütige Verhaltenstherapiesitzung angibt. Um die derzeitige Benachteiligung von PKV-Patienten gegenüber GKV-Patienten in Punkto Honorarvergütung auszugleichen, wird in unserer Praxis ein 3,5-facher Steigerungssatz für alle einzelpsychotherapeutischen Leistungen berechnet. Für gewöhnlich übernehmen die PKV und Beihilfe die Kosten eines 2,3-fachen Satzes. Eine Zuzahlung kann daher im Einzelfall erforderlich sein. Bitte erkundigen Sie sich vor dem Erstgespräch bei Ihrer PKV hinsichtlich der Kostenübernahme.